Ausbildung & Begleitung von Fahrlehreranwärtern (FLIP)
In unserer Fahrschule
begleiten wir angehende Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
(FLIP) umfassend und praxisnah durch ihre gesamte
Fahrlehrerausbildung.
Von der ersten Hospitation bis zur prüfungsbegleitenden
Phase legen wir großen Wert auf eine fundierte,
strukturierte und persönliche Betreuung.
Unsere Fahrlehreranwärter werden schrittweise an den Berufsalltag herangeführt und sammeln frühzeitig wertvolle praktische Erfahrungen im realen Fahrschulbetrieb. Dabei stehen Beobachtung, Mitwirkung und eigenständiges Unterrichten stets unter fachlicher Anleitung erfahrener Fahrlehrer im Mittelpunkt.
Während der gesamten Ausbildungszeit – einschließlich der praktischen und theoretischen Prüfungen – unterstützen wir unsere FLIP intensiv. Ziel ist es, Sicherheit, pädagogische Kompetenz und fachliche Qualität zu vermitteln, um optimal auf den verantwortungsvollen Beruf des Fahrlehrers vorzubereiten.
Wir sehen die Ausbildung des Nachwuchses als wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und zur Zukunft unseres Berufsstandes.
Wir bieten in unserer
Fahrlehrerausbildungsstätte die gesetzlich vorgeschriebene
Fahrlehrerweiterbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG an.
Diese Weiterbildung dient der regelmäßigen Auffrischung
und Vertiefung der fachlichen, pädagogischen und
verkehrsrechtlichen Kenntnisse.
In einem praxisnahen Rahmen werden aktuelle Entwicklungen im Straßenverkehr, neue rechtliche Vorgaben sowie moderne Unterrichtsmethoden vermittelt. Der Austausch unter Kolleginnen und Kollegen sowie die Reflexion der eigenen Unterrichtspraxis stehen dabei im Mittelpunkt.
Unser Ziel ist es, die Qualität des Fahrunterrichts dauerhaft zu sichern und Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit bestmöglich zu unterstützen.
Die Fahrlehrerweiterbildung nach § 53 Abs. 2 FahrlG richtet sich an Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die ihre fahrpraktischen und methodisch-didaktischen Fähigkeiten gezielt weiterentwickeln möchten.
In unserer Fahrschule legen wir besonderen Wert auf praxisorientierte Inhalte, die unmittelbar im Ausbildungsalltag umgesetzt werden können. Dazu gehören unter anderem die Weiterentwicklung von Lehr- und Lernstrategien, der Umgang mit unterschiedlichen Fahrschülerpersönlichkeiten sowie die Optimierung der Fahrpraktischen Ausbildung.
Die Weiterbildung unterstützt dabei, die eigene Unterrichtsqualität kritisch zu reflektieren und nachhaltig zu verbessern.
Im Rahmen der Fahrlehrerweiterbildung nach § 53 Abs. 3 FahrlG bieten wir eine gezielte, individuelle Unterstützung für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer an, bei denen ein besonderer Fortbildungsbedarf besteht.
Die Weiterbildung erfolgt strukturiert, praxisnah und unter enger fachlicher Begleitung. Ziel ist es, bestehende Defizite zu erkennen, aufzuarbeiten und die pädagogische sowie fachliche Kompetenz nachhaltig zu stärken.
Durch persönliche Betreuung und konkrete Handlungsempfehlungen schaffen wir die Grundlage für eine sichere, professionelle und qualitativ hochwertige Ausbildung von Fahrschülerinnen und Fahrschülern.