Wichtig, es kommt immer wieder vor, dass Sachbearbeiter der Arbeitsagenturen 
oder ARGE Schüler zu Bildungsträgern schickt oder empfiehlt (Das ist nicht zulässig).
 
 
Kurse suchen, dann KURSNET.....
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sie haben die freie Wahl sich für einen Bildungsanbieter zu entscheiden, wenn Sie 
einen Bildungsgutschein erhalten. 
 
Das gilt auch für IFLAS Projekte, wichtig ist das die Fahrschule oder der 
Bildungsanbieter nach AZAV zugelassen ist........
Bei Problemen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.......

 

Unter der Prämisse „Moderne Dienstleistung“ im Weiterbildungsbereich hat auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) reagiert. Sie hat das SBG III mit dem Ziel, mehr Wettbewerb, Transparenz und eine verbesserte Qualität zu schaffen, neu geordnet.

Erfolgte die Qualitätssicherung im Weiterbildungsbereich bisher auf Grundlage des sog. Anforderungskataloges an Bildungsträgern durch die Bundesagentur für Arbeit, wird nun mit Inkrafttreten der AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) ein neuer Rahmen geschaffen. Die BA zieht sich (teilweise) bezüglich Zulassung und Anerkennung zurück und hat diese Aufgabe an die Privatwirtschaft genauer an Zertifizierungsstellen, sog. Fachkundige Stellen, abgegeben. Diese werden zentral über die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit zugelassen und registriert.

Kurz und bündig Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt nur noch, wenn der Bildungsträger die Forderungen des Dritten Buches zum Sozialbesetzbuch §§84-86 einhält und gemäß AZAV zertifiziert ist.