Gesetzliche Voraussetzungen
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) vom 14. August 2006 sieht
die verpflichtende Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer
vor. Die gesetzliche Regelung gilt ab 10. September 2008 für den Personenverkehr
und ab 10. September 2009 für den Güterverkehr, soweit Fahrzeuge gewerblich
eingesetzt werden. Betroffen sind Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8
Fahrgästen (Führerscheine D1, D1E, D, DE) sowie Fahrer von Fahrzeugen mit einem
zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (Führerscheine C1, C1E, C, CE).
Das Fahren ohne die entsprechende Qualifikation kann mit Bußgeldern bis zu
5.000.- € belegt werden. |
Voraussetzungen
Die Grundqualifikation dient der Verbesserung der Sicherheit im
Straßenverkehr und den allgemeinen beruflichen Fähigkeiten des Fahrers und
der Fahrerin durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener
Fertigkeiten und Kenntnisse. Für den Erwerb der beschleunigten
Grundqualifikation ist das Vorliegen der Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Teilnehmer ohne Fahrerlaubnis werden bei Fahrten im Rahmen des Erwerbs der
beschleunigten Grundqualifikation von einem Fahrlehrer begleitet. Die
Fahrten werden mit einem für die Fahrausbildung zugelassenen Fahrzeug
durchgeführt. Das Mindestalter für den Erwerb der beschleunigten
Grundqualifikation liegt bei 21 Jahren (ausgenommen C1 und C1E:
Mindestalter 18 Jahre).
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Beschleunigte
Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation wird
erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils
60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche
Ablegung inclusive 10 praktischen Fahrstunden.
einer 90-minütigen theoretischen Prüfung
bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend.
Bei der theoretischen Prüfung sind auch
wieder Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisennach den
Berufszugangsverordnungen vorgesehen.
Titelzusatz
Beschleunigte Grundqualifikation mit IHK-Abschluss
Veranstaltungsort /
-termin
Düren
und Köln
Seminarkosten incl. Prüfungen und Verpflegung 2380 EURO
Abschluss
IHK-Abschluss
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