- EU-Berufskraftfahrer Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr (BKrFQG) Beschleunigte Grundqualifikation (IHK-Prüfung)

Gesetzliche Voraussetzungen
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) vom 14. August 2006 sieht die verpflichtende Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer vor. Die gesetzliche Regelung gilt ab 10. September 2008 für den Personenverkehr und ab 10. September 2009 für den Güterverkehr, soweit Fahrzeuge gewerblich eingesetzt werden. Betroffen sind Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgästen (Führerscheine D1, D1E, D, DE) sowie Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (Führerscheine C1, C1E, C, CE).

Das Fahren ohne die entsprechende Qualifikation kann mit Bußgeldern bis zu 5.000.- € belegt werden.

Voraussetzungen
Die Grundqualifikation dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und den allgemeinen beruflichen Fähigkeiten des Fahrers und der Fahrerin durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse. Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist das Vorliegen der Fahrerlaubnis nicht erforderlich. Teilnehmer ohne Fahrerlaubnis werden bei Fahrten im Rahmen des Erwerbs der beschleunigten Grundqualifikation von einem Fahrlehrer begleitet. Die Fahrten werden mit einem für die Fahrausbildung zugelassenen Fahrzeug durchgeführt. Das Mindestalter für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation liegt bei 21 Jahren (ausgenommen C1 und C1E: Mindestalter 18 Jahre).


 

Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche Ablegung inclusive 10 praktischen Fahrstunden.

einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend.

Bei der theoretischen Prüfung sind auch wieder Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisennach den Berufszugangsverordnungen vorgesehen.

 

 

Titelzusatz

Beschleunigte Grundqualifikation mit IHK-Abschluss

Veranstaltungsort / -termin

Düren und Köln

Seminarkosten incl. Prüfungen und Verpflegung 2380 EURO

Abschluss

IHK-Abschluss