Informationen zum Führerschein auf Probe!

ASF Seminare

 

 

Probeführerscheinbesitzer aufgepasst!
Der Führerschein auf Probe ist kein Provisorium, sondern ein Führerschein, der lebenslange Gültigkeit besitzt. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in den Motorradklassen
A oder A1 oder in der Pkw-Klasse B.

In der Probezeit sollen Fahranfänger ermutigt werden, besonders vorsichtig und verantwortungsvoll Erfahrungen zu sammeln. Wegen der weit überdurchschnittlichen Beteiligung junger Fahranfänger am gesamten Unfallgeschehen soll der Führerschein auf Probe neben einer Reihe anderer Maßnahmen auch dazu beitragen, junge Fahrerinnen und Fahrer vor schwerem Schaden zu bewahren.

Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, wenn ....
Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Wird jedoch während der Probezeit ein erheblicher Verkehrsverstoß (z. B. bei Rot über die Kreuzung) begangen und von der Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar (ASF) angeordnet, verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.

Straftaten und Verkehrsverstöße, die zu der Anordnung eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer führen.
Ein Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B  führen zu einer Anordnung.

 

Kein Punkterabatt bei Aufbauseminaren für Probeführerscheinbesitzer (ASF)
Für ein behördlich angeordnetes Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer gibt es keinen Punkterabatt.

Seminare mit Punkterabatt
Nach einem behördlich angeordneten Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer muss man 5 Jahre warten, um an einem Aufbauseminar für auffällige Kraftfahrer mit Punkterabatt (ASP) teilnehmen zu dürfen.