Probeführerscheinbesitzer aufgepasst!
Der Führerschein auf
Probe ist kein Provisorium, sondern ein Führerschein, der
lebenslange Gültigkeit besitzt. Die Probezeit beginnt mit
der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis in den
Motorradklassen
A
oder A1
oder in der Pkw-Klasse
B.
In der Probezeit sollen Fahranfänger ermutigt werden,
besonders vorsichtig und verantwortungsvoll Erfahrungen zu
sammeln. Wegen der weit überdurchschnittlichen Beteiligung
junger Fahranfänger am gesamten Unfallgeschehen soll der
Führerschein auf Probe neben einer Reihe anderer Maßnahmen
auch dazu beitragen, junge Fahrerinnen und Fahrer vor
schwerem Schaden zu bewahren.
Probezeit
verlängert sich auf vier Jahre, wenn ....
Die
Probezeit beträgt zwei Jahre. Wird jedoch während der
Probezeit ein erheblicher Verkehrsverstoß (z. B. bei Rot
über die Kreuzung) begangen und von der Fahrerlaubnisbehörde
ein Aufbauseminar (ASF) angeordnet, verlängert sich die
Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Straftaten und
Verkehrsverstöße, die zu der Anordnung eines Aufbauseminars
für Probeführerscheinbesitzer führen.
Ein
Verstoß nach
Katalog A oder zwei Verstöße nach
Katalog B führen zu einer Anordnung.
Kein
Punkterabatt bei Aufbauseminaren für
Probeführerscheinbesitzer (ASF)
Für
ein behördlich angeordnetes Aufbauseminar für
Probeführerscheinbesitzer gibt es keinen
Punkterabatt.
Seminare mit Punkterabatt
Nach
einem behördlich angeordneten Aufbauseminar für
Probeführerscheinbesitzer muss man 5 Jahre warten, um an
einem Aufbauseminar für auffällige Kraftfahrer mit
Punkterabatt (ASP) teilnehmen zu dürfen. |